Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sofern nicht anderweitig und schriftlich vereinbart, sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrierender Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen Emergency Squad GmbH und ihren Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Angebot von Emergency Squad GmbH.
Mit der schriftlichen Annahme der Offerte bestätigt der Kunde, diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

1.2 Vertragspartner
Die Vertragsbeziehung besteht zwischen den Kunden und Emergency Squad GmbH.

1.3 Vertragsabschluss
Die schriftliche Annahme einer Offerte durch den Kunden gilt als Vertragsabschluss.

1.4 Preise
Die Preise sind auf der jeweiligen Offerte in Schweizer Franken inkl. gesetzlicher MwSt. angegeben. Ein Nichtbeanspruchen von einzelnen Inhalten führt nicht automatisch zu einer Ermässigung.

1.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Rechtsbeziehung mit Emergency Squad GmbH ergeben, ist der Gerichtsstand Zürich. Sämtliche Verträge unterliegen ausschliesslich des schweizerischen Rechts.

2 Kurswesen

2.1 Durchführung
Bei allen Kursformaten ist eine minimale und eine maximale Anzahl Teilnehmende definiert.
Emergency Squad GmbH behält sich das Recht vor, Kurse mit zu geringer Anzahl Teilnehmenden bis 7 Tage vor Stattfinden eines Kurses zu annullieren. Bei einer Annullation durch Emergency Squad GmbH wird dem Kunden keine Rechnung gestellt bzw. bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet.

2.2 Umbuchung
Bei einer Umbuchung fällt der Zeitpunkt einer Abmeldung mit dem Zeitpunkt einer Neuanmeldung zusammen. Bis 30 Tage vor der Durchführung des Kurses ist eine Umbuchung kostenlos möglich. Bei Umbuchungen bis 7 Tage vor Durchführung des Kurses gilt der angegebene Preis gemäss Offerte, zuzüglich eines Unkostenbeitrages von 10 % des Kurspreises. Bei Umbuchungen ab 6 Tagen vor der Durchführung des Kurses gilt der angegebene Preis gemäss Offerte zuzüglich eines Unkostenbeitrages von 20 % des Kurspreises.

2.3 Abmeldungen und Nichterscheinen
Die angemeldete Anzahl Teilnehmende gemäss Auftragsbestätigung ist bindend. Bei Abmeldungen einzelner Teilnehmenden ist je nach Abmeldezeitpunkt folgender Unkostenbeitrag geschuldet:

Bis 30 Tage vor dem Kurs
keine zusätzlichen Kosten
Ab 29 bis 20 Tage vor der Durchführung des Kurses
20 % der Kurskosten für die abgemeldete(n) Person(en)
Ab 19 bis 7 Tage vor der Durchführung des Kurses
50 % der Kurskosten für die abgemeldete(n) Person(en)
Ab 6 bis 1 Tag vor der Durchführung des Kurses
80 % der Kurskosten für die abgemeldete(n) Person(en)

Bei Abmeldungen infolge Krankheit oder Unfall eines Teilnehmenden ist kein Unkostenbeitrag für diesen geschuldet. Sollte die Mindestanzahl Teilnehmende durch Abwesenheiten unterschritten werden, wird dem Kunden die Mindestanzahl Teilnehmende gemäss Auftragsbestätigung verrechnet.

2.4 Ersatzteilnehmende
Es ist in jedem Fall möglich, bei Verhinderung eines Teilnehmenden ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmenden anzumelden.

2.5 Zahlungskonditionen
Die Kursgebühren werden dem Kunden nach Abschluss des Kurses schriftlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen müssen innert 30 Tagen mit dem beiliegenden Einzahlungsschein bezahlt werden. Bei einem Zahlungsverzug wird ab der ersten Mahnung (60 Tage ab Kursdatum) eine Mahngebühr von 10 % des Rechnungsbetrages erhoben.

2.6 Haftung und Versicherung
Die Emergency Squad GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist wegbedungen.

2.7 Bild- und Tonrechte
Emergency Squad GmbH behält sich das Recht vor, Bilder und Videoaufnahmen während den Kursen zu erstellen. Die Aufnahmen können nach vorgängiger Einwilligung durch die betreffenden Personen für eigene Zwecke (z.B. Homepage oder Soziale Medien) verwendet werden.

2.8 Urheberrecht
Das Vervielfältigen der abgegebenen Kursunterlagen sowie der gezeigten Präsentationen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.

2.9 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Emergency Squad GmbH personenbezogene Daten wie insbesondere Namen, Adressen, Telefonnummern sowie sämtliche anderen Informationen über den Kunden (inkl. Informationen zum bestellten Kurs), welche der Kunde der Emergency Squad GmbH insbesondere bei Abschluss oder Abwicklung des jeweiligen Auftrages preisgibt oder übermittelt, für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages (Rechnungsstellung etc.) Emergency der Auftragserfüllung oder bei der Rechnungsstellung und dabei insbesondere bei einem allfälligen Inkasso an die zuständigen staatlichen Stellen sowie den damit befassten Rechtsanwalt weiter, womit die der Kunde ebenfalls einverstanden ist. Die Parteien tauschen sich auch auf elektronischem Weg aus. Sie sind sich bewusst, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und von Dritten allenfalls eingesehen werden kann. Der Kunde holt die Zustimmung der Teilnehmenden ein, dass deren Personendaten (Name, Geburtsdatum, E-Mail), wie in Absatz 1 vorstehend erläutert, für die Durchführung des Auftrages zwischen der Emergency Squad GmbH und dem Kunden bearbeitet werden.

3. Sanitätsdienst

3.1 Anfragen
Anfragen müssen spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung schriftlich getätigt werden. Bei kurzfristigen Anfragen (unter sechs Wochen) kann ein Expresszuschlag verrechnet werden.

3.2 Organisation
Bei der Organisation von grösseren Anlässen soll der Sanitätsdienstverantwortliche von Emergency Squad GmbH frühzeitig in die Planung mit einbezogen werden. Für jeden Anlass muss ein durch die Behörden bewilligtes Sicherheitskonzept vorliegen. Integraler Bestandteil dieses Sicherheitskonzeptes bildet das Sanitätskonzept. Emergency Squad GmbH behält sich vor, das Sicherheitskonzept zu überarbeiten und gemäss ihren Vorgaben anzupassen. Sollte kein Sanitätskonzept erstellt worden sein, wird dies durch Emergency Squad GmbH kostenpflichtig erstellt und dem Veranstalter zur Verfügung gestellt. Das bewilligte Sicherheitskonzept inkl. Sanitätskonzept wird der Emergency Squad GmbH bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung vorgelegt. Dem Sanitätsdienstverantwortlichen von Emergency Squad GmbH wird ein Programmheft oder ein Veranstaltungsplan inkl. einer Übersichtskarte übergeben. Auf dieser Übersichtskarte sind die entsprechenden Sanitätsposten einzuzeichnen.

3.3 Personelles
Die Anzahl der Mitarbeitenden sowie deren Kompetenzstufe ergibt sich aus der Risikobeurteilung der Emergency Squad GmbH. Die Risikobeurteilung wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Kunden kann die Anzahl der Mitarbeitenden angepasst werden. Die dienstleistenden Mitarbeitenden der Emergency Squad GmbH haben Anspruch auf Verpflegung zu Lasten des Veranstalters.

3.4 Aufgaben des Sanitätsdienstes
Die im Sicherheitskonzept definierten Verantwortlichkeiten werden zwischen der Emergency Squad GmbH und dem Veranstalter aufgeteilt. Grundsätzlich beschränkt sich die Aufgabe der Emergency Squad GmbH auf die Betreuung und Erstversorgung der Teilnehmenden und Veranstaltungsbesucher. Der Sanitätsdienstverantwortliche entscheidet vor Ort über die Art und Schwere der Erkrankung und ein allfälliges Nachaufgebot von Rettungsdienst, Flugrettung, Polizei oder Feuerwehr.

3.5 Infrastruktur
Der Veranstalter stellt der Emergency Squad GmbH einen Bereich für den Sanitätsdienst zur Verfügung. Falls möglich ist dieser Bereich gedeckt und abgeschirmt von den übrigen Veranstaltungsbesuchern. Zudem sollte sich dieser Bereich auf dem Veranstaltungsgelände befinden. Der Veranstalter stellt der Emergency Squad GmbH kostenfrei einen Wasseranschluss, Stromanschluss (230 V) und Toiletten zur Verfügung. Die im Sicherheitskonzept definierte Rettungsachse muss während der gesamten Veranstaltung freigehalten werden.

3.6 Kosten
Es gelten die Kosten gemäss bestätigter Offerte. Sollte der Anlass abgesagt werden, ist folgender Betrag geschuldet: Bis 30 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung CHF 150.00 pauschal (administrative Kosten)
Ab 29 bis 20 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung
20 % des vereinbarten Preises
Ab 19 bis 7 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung
50 % des vereinbarten Preises
Ab 6 bis 1 Tag vor der Durchführung der Veranstaltung
80 % des vereinbarten Preises

Die Behandlung am Sanitätsposten ist für die Patienten kostenfrei.

3.7 Zahlungskonditionen
Die Rechnung wird nach Abschluss der Veranstaltung dem Kunden schriftlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen müssen innert 30 Tagen mit dem beiliegenden Einzahlungsschein bezahlt werden. Bei einem Zahlungsverzug wird ab der ersten Mahnung (60 Tage ab Veranstaltungsdatum) eine Mahngebühr von 10 % des Rechnungsbetrages erhoben.

3.8 Haftung und Versicherung
Es wird vorausgesetzt, dass der Veranstalter eine Eventversicherung mit entsprechend hoher Deckung abschliesst. Die Emergency Squad GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist wegbedungen.

3.9 Bild- und Tonrechte
Emergency Squad GmbH behält sich das Recht vor, Bilder und Videoaufnahmen während des Anlasses zu erstellen. Die Aufnahmen können, nach vorgängiger Einwilligung durch die betreffenden Personen, für eigene Zwecke (z.B. Homepage oder Soziale Medien) verwendet werden.

3.10 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Emergency Squad GmbH personenbezogene Daten wie ins-besondere Namen, Adressen, Telefonnummern sowie sämtliche anderen Informationen über den Kunden (inkl. Informationen zum bestellten Sanitätsdienst), welche der Kunde der Emergency Squad GmbH insbesondere bei Abschluss oder Abwicklung des jeweiligen Auftrages preisgibt oder übermittelt, für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages (Rechnungstellung etc.) bearbeitet, d.h. diese Daten insbesondere sammelt und speichert. Überdies gibt die Emergency Squad GmbH diese personenbezogenen Daten Dritten insbesondere im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung zum Zeitpunkt des Anlasses, der Rechnungsstellung und dabei insbesondere bei einem allfälligen Inkasso an die zuständigen staatlichen Stellen sowie den damit befassten Rechtsanwalt weiter, womit die der Kunde ebenfalls einverstanden ist. Die Parteien tauschen sich auch auf elektronischem Weg aus. Sie sind sich bewusst, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und von Dritten allenfalls eingesehen werden kann.

4. Verkauf von Waren

4.1 Bestellung
Ein Vertrag über die bestellte Ware kommt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden zustande. Emergency Squad GmbH stellt dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu.

4.2 Versand
Bestellungen werden nur innerhalb der Schweiz ausgeliefert. Die Emergency Squad GmbH wird die bestellten Artikel schnellstmöglich an die bei der Bestellung angegebene Adresse versenden. Der Versand erfolgt durch die Schweizerische Post AG. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Teillieferungen. Der Kunde wird vorgängig über allfällige Teillieferungen informiert.

4.3 Zahlungskonditionen
Die Rechnung wird dem Kunden mit der gelieferten Ware übermittelt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen mit dem beiliegenden Einzahlungsschein zahlbar (Verfalltag). Der Verzugszins beträgt 10 %. Es werden keine elektronischen Zahlungsmittel angeboten. Die Kosten des Versandes trägt der Kunde. Der Versand ab einem Warenwert von CHF 500.00 ist für den Kunden aber kostenfrei. Bei Teillieferung werden dem Kunden nur die Versandkosten der ersten Lieferung verrechnet.

4.4 Gewährleistung
Garantie für Mängel: Die gelieferten Waren sind unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich der Emergency Squad GmbH zu melden. Über Mängel, die im Zeitpunkt der Lieferung nicht offensichtlich waren, hat der Kunde die Emergency Squad GmbH innert 5 Werktagen ab Kenntnis des Mangels schriftlich zu informieren; andernfalls gilt der Mangel als vom Kunden akzeptiert. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung. Mängelfreier Ersatz: Die Emergency Squad GmbH kann nach ihrer Wahl bei geltend gemachten und festgestellten Mängeln dem Kunden mängelfreien Ersatz liefern oder den Kaufpreis zurückerstatten.

4.5 Rückgabe und Widerrufsrecht
Die Emergency Squad GmbH gewährt dem Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Die rechtzeitige Absendung (innert 10 Tagen seit Erhalt der Ware) reicht zur Fristwahrung aus. Voraussetzung für die Ausübung des Rückgaberechts ist jedoch, dass der Kunde die Ware vollständig, unversehrt und originalverpackt zurückschickt. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (wie z.B. geöffnete Kosmetikprodukte) sowie personalisierte Produkte (z.B. Aufdruck des eigenen Logos).

4.6 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Emergency Squad GmbH personenbezogene Daten wie insbesondere Namen, Adressen, Telefonnummern sowie sämtliche anderen Informationen über den Kunden (inkl. Informationen zu den bestellten Waren), welche der Kunde der Emergency Squad GmbH insbesondere bei Abschluss oder Abwicklung des jeweiligen Auftrages preisgibt oder übermittelt, für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages (Rechnungstellung etc.) bearbeitet, d.h. diese Daten insbesondere sammelt und speichert. Überdies gibt die Emergency Squad GmbH diese personenbezogenen Daten Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Bestellung bei Partnerfirmen, der bei der Rechnungsstellung und dabei insbesondere bei einem allfälligen Inkasso an die zuständigen staatlichen Stellen sowie den damit befassten Rechtsanwalt weiter, womit der Kunde ebenfalls einverstanden ist. Die Parteien tauschen sich auch auf elektronischem Weg aus. Sie sind sich bewusst, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und von Dritten allenfalls eingesehen werden kann.

Gültigkeit
Die vorliegende Regelung ersetzt alle früheren Fassungen und tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.